Gericht kippt Verbot: Blockade von Autobahnauffahrten in Hessen erlaubt
Das Verwaltungsgericht Kassel hat kürzlich entschieden, dass ein Bündnis in Nordhessen am Freitag mit Blockaden von Autobahnauffahrten gegen die Bundespolitik protestieren darf. Zuvor hatte der Schwalm-Eder-Kreis versucht, die Demonstration mit Blockaden zu verbieten, war damit aber vor Gericht gescheitert.
Geplant sind Blockaden an zahlreichen Auffahrten der Autobahnen 7 und 49 mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen. Die Aktionen sollen unter dem Motto „Hand in Hand für unser Land“ stehen und verschiedene Interessensgruppen wie Landwirte, Vertreter des Transportgewerbes, des Handwerks und Bürger, die gegen die aktuelle Bundespolitik protestieren wollen, beteiligen.
Der Landrat des Schwalm-Eder-Kreises hatte das Verbot der Versammlung mit Blockaden verhängt, da er eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie erhebliche Behinderungen im Straßenverkehr befürchtete. Das Verwaltungsgericht Kassel gab jedoch den Anmeldern der Aktion Recht, die sich gegen das Verbot gewandt hatten. Das Gericht entschied, dass ein Versammlungsverbot unverhältnismäßig sei und wies auf die Möglichkeit von Auflagen als „milderes Mittel“ hin.
Außerdem ließ das Gericht das Argument des fehlenden Sachbezugs nicht gelten und betonte, dass keine Versammlung auf einer Autobahn geplant sei, sondern lediglich die Zufahrten blockiert werden sollten. Die Verbotsverfügung sei auch deshalb rechtswidrig, weil auch eine vollständige Verlegung des Versammlungsortes als Auflage in Betracht komme.
Dieses Urteil hat große Bedeutung für die Meinungsfreiheit und das Recht auf Versammlung in Deutschland. Es zeigt, dass es auch in Konfliktsituationen zwischen öffentlicher Ordnung und Versammlungsfreiheit Möglichkeiten gibt, in denen Demonstrationen unter Auflagen durchgeführt werden können.
Es bleibt abzuwarten, ob der Schwalm-Eder-Kreis gegen das Urteil in Berufung geht. Doch für die Anmelder der Demonstration ist dieser Beschluss ein bedeutender Sieg in ihrem Streben nach Protest und Meinungsäußerungsfreiheit.









