Frankfurt am Main, 22. August 2026 — Verfolgung, gesellschaftliche Ausgrenzung und die Verantwortung staatlicher Institutionen und der Medien standen im Mittelpunkt des Europäischen Forums für Religionsfreiheit und Menschenrechte in Frankfurt. Mehr als 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dreizehn Religionen und Weltanschauungen kamen am 22. August im Soaltee Hotel sowie online zusammen. Veranstalter des Forums unter dem Titel „Voices be Heard“ war FOREF Europe (Forum for Religious Freedom Europe).

Das Datum fiel mit dem Internationalen Tag zum Gedenken an die Opfer von Gewalttaten aufgrund von Religion oder Weltanschauung zusammen. Die Vereinten Nationen hatten den Gedenktag 2019 mit der Resolution A/RES/73/296 eingerichtet. Darin wird nicht nur die Unterstützung der Opfer hervorgehoben, sondern auch die vorrangige Verantwortung der Staaten für den Schutz religiöser und weltanschaulicher Gemeinschaften.

Die Veranstalter stellten das Treffen unter den Leitgedanken „We listen but we don’t judge“. Die sehr unterschiedlichen Erfahrungen der eingeladenen Gemeinschaften sollten ausdrücklich nicht gegeneinander aufgerechnet werden. Fachliche und juristische Beiträge sollten die persönlichen Schilderungen vielmehr einordnen.

Zuhören als Voraussetzung für Grundrechtsschutz

„Das Richtige beginnt immer im Zuhören“, sagte Michael Langhans, Executive Director von FOREF Deutschland, zur Eröffnung. Religionsfreiheit könne nach seiner Auffassung nicht losgelöst von Meinungs- und Pressefreiheit geschützt werden. Gewalt und Ausgrenzung äußerten sich nicht ausschließlich körperlich, sondern könnten sich auch in institutioneller Untätigkeit, Schweigen oder medialer Vorverurteilung zeigen. Als problematisch bezeichnete Langhans insbesondere pauschalisierende „Sekten“-Narrative.

Er forderte, sehr unterschiedlichen Betroffenen – von Uiguren und Jesiden bis zu Angehörigen von Scientology und Shincheonji – Gehör zu verschaffen. In seinem späteren Vortrag „Voices be heard“ griff Langhans Erfahrungen aus zehn Jahren juristischer Tätigkeit mit neuen religiösen Bewegungen auf. Sobald Gemeinschaften mit dem Begriff „Sekte“ belegt würden, werde es für deren Angehörige häufig schwieriger, ihre Position in Verfahren und Medien zur Geltung zu bringen. Langhans warb deshalb für die konsequente Beachtung rechtsstaatlicher Maßstäbe, insbesondere der Unschuldsvermutung.

Internationale Stimmen zu Verfolgung und Diskriminierung

In mehreren Grußbotschaften wurde Religions- und Gewissensfreiheit als universelles Menschenrecht hervorgehoben. Merlin Ivancea, Bürgermeister von Slobozia Bradului im rumänischen Kreis Vrancea und selbst Roma, erinnerte dabei an die historische Verfolgung seiner Ethnie in Europa.

Jascha Noltenius, Menschenrechtsbeauftragter der Baha’i in Deutschland, schilderte die Situation der Baha’i im Iran seit der Islamischen Revolution. UN-Sonderberichterstatter hätten deren Verfolgung als eine Verfolgung „von der Wiege bis zur Bahre“ beschrieben. Noltenius verwies insbesondere auf die jungen Baha’i Peyvand und Borna Naimi, denen die Todesstrafe drohe. Auch in Ägypten bestünden strukturelle Benachteiligungen. Er forderte öffentlichen Druck, gezielte diplomatische Schritte und ein abgestimmtes Vorgehen der Europäischen Union.

Tenzin Drakba, Geschäftsführerin der Tibet-Initiative Deutschland, thematisierte die Selbstverbrennung des tibetischen Aktivisten Lhakar Rangzen im Juli 2026. Darüber hinaus sprach sie über Zwangsassimilation, Einschränkungen religiöser Bildung und den staatlichen Einfluss auf die Nachfolge des Dalai Lama in Tibet.

Reverend Usman Fornah aus Sierra Leone hob Dialog als Möglichkeit hervor, Konflikte zu überwinden und bestehende Verbindungen zu stärken. Reiner Braun erinnerte in einer Videobotschaft an Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und verlangte besser koordinierte internationale Anstrengungen zum Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit.

Persönliche Berichte über Gewalt und Verfolgung

Besonders eindringlich waren die Schilderungen unmittelbar Betroffener. Der Jurist Wahaj Bin Sajid vom Rat der Religionen Frankfurt sprach für die Ahmadiyya Muslim Jamaat. Die Reformgemeinschaft zählt nach seinen Angaben rund 60.000 Mitglieder in Deutschland und weltweit mehrere zehn Millionen Anhänger.

„Für mich trägt dieser Gedenktag ein Gesicht“, erklärte Bin Sajid und erinnerte an seinen Cousin Nasir Mahmood Khan. Dieser wurde 2010 bei einem Terroranschlag auf zwei Ahmadi-Moscheen im pakistanischen Lahore getötet, als er versucht habe, eine Handgranate von anderen Gläubigen fernzuhalten. Insgesamt starben bei den Angriffen 94 Menschen, mehr als 120 wurden verletzt.

Bin Sajid verwies außerdem auf die seit 1974 verfassungsrechtlich und seit 1984 auch strafrechtlich verankerte Diskriminierung von Ahmadis in Pakistan. In Deutschland kritisierte er die nach seiner Darstellung hohe erstinstanzliche Ablehnungsquote entsprechender Asylanträge durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge; viele Entscheidungen würden anschließend von Gerichten revidiert. Zugleich hob er das gesellschaftliche Engagement der Ahmadiyya hervor, etwa während der Flutkatastrophe im Ahrtal, und warnte vor wachsendem antimuslimischem Rassismus.

Von den Folgen des IS-Völkermords berichtete Murad Murad, Vorsitzender der Jesidischen Gemeinschaft Thüringen e.V. und Überlebender der Ereignisse in Sinjar. Beim Angriff der Terrororganisation „Islamischer Staat“ am 3. August 2014 seien Tausende Jesiden ermordet sowie Frauen und Kinder verschleppt, versklavt und verkauft worden. Murad kritisierte auch, dass sich die kurdische Peschmerga zuvor kampflos zurückgezogen habe.

Bis heute würden mehr als 2.500 Jesidinnen und Jesiden vermisst; zahlreiche Massengräber seien weiterhin nicht exhumiert. Viele Vertriebene lebten zwölf Jahre nach dem Genozid noch immer unter schwierigen Bedingungen in Lagern, während der Wiederaufbau Sinjars stocke. Die Jesidische Gemeinschaft Thüringen unterstützt nach Murads Angaben Projekte zur Trinkwasserversorgung und ein Bildungszentrum für Kinder. Er warb zudem für ein Zentrum für Religionsfreiheit und Menschenrechte in Sinjar.

Der Vertreter des Zentrums für die Angelegenheiten der Jesiden, Quato Haskan, ergänzte später, Hassrede, Hetze und Vorwürfe des Unglaubens stellten in Kurdistan und im Irak weiterhin eine konkrete Gefahr für Jesiden dar.

Uiguren, Shaolin und die Erfahrung gesellschaftlicher Zuschreibung

Haiyuer Kuerban, Leiter des Berliner Büros des World Uyghur Congress, zeichnete die Entwicklung staatlicher Eingriffe in die Religionsausübung der Uiguren in China nach. Er berichtete von Verhören und Beschränkungen des Moscheezugangs bereits in den 1990er-Jahren und von der heutigen Internierungspolitik in Ostturkestan/Xinjiang.

Tausende Moscheen und Friedhöfe seien zerstört worden. Berichten zufolge würden religiöse Begräbnisriten verhindert und Betroffene teilweise zum Konsum von Schweinefleisch oder Alkohol gezwungen. Kuerban sagte zudem, sein internationales Engagement habe Repressalien gegen seine in China lebende Familie ausgelöst. Er forderte Politik, Menschenrechtsorganisationen und andere Religionsgemeinschaften auf, die Situation der Uiguren nicht zu ignorieren.

Einen anderen Schwerpunkt setzte Großmeister Shifu Shi Miao Sheng, Mönch der 36. Generation und Vertreter des mehr als 1.500 Jahre alten Shaolin-Erbes des Songshan Shaolin Temple. Vor dem Hintergrund der Vorwürfe von Veruntreuung und Ordensverstößen gegen den früheren Abt Shi Yong Xin sprach er sich dafür aus, mögliches individuelles Fehlverhalten transparent zu untersuchen, dabei aber nicht die gesamte Glaubensgemeinschaft unter Generalverdacht zu stellen. Begleitet wurde sein Beitrag durch traditionelle Shaolin-Kampfkunst.

Sara Mohamed, Mitgründerin der Community Nile Youth für junge Menschen mit sudanesischem Hintergrund in Deutschland, schloss diesen Teil des Programms mit ihrem Gedicht „Just a Human“. Darin verarbeitet sie ihre Erfahrungen als junge schwarze Muslima in der westlichen Gesellschaft.

Vom gesellschaftlichen Spott zur Verfolgung

Der Religionswissenschaftler Dr. Márk Nemes erläuterte anschließend das von der OSZE 2011 entwickelte „Rome Model“. Es beschreibt eine mögliche Eskalation von Spott und gesellschaftlichem Misstrauen über institutionelle Diskriminierung bis zu umfassender, teilweise staatlich geduldeter Verfolgung.

Unter der Überschrift „Spott, Verfolgung, Gewalt — ein schleichender Weg in die Tragödie“ verwies Nemes unter anderem auf Ahmadis in Pakistan, Rohingya in Myanmar sowie Baha’i im Iran und im Jemen. Auch in Russland und China seien religiöse Gruppen betroffen; in China würden unter anderem Zeugen Jehovas, die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage, Scientology und die Familienföderation als illegal eingestuft.

Als weitere Beispiele führte Nemes eine Polizeidurchsuchung bei AROPL im britischen Crewe, eine Durchsuchung bei Twelve Tribes in den USA im Februar 2026 sowie einen tätlichen Angriff auf Mitglieder der Christian Gospel Mission in Taiwan an. Zudem erwähnte er Shincheonji in Südkorea, dessen Gemeindeleiter Man-Hee Lee zum Zeitpunkt des Vortrags in Untersuchungshaft saß, und den tödlichen Angriff auf einen Königreichssaal der Zeugen Jehovas in Hamburg drei Jahre zuvor. Medien müssten genauer differenzieren, mahnte Nemes, damit Berichterstattung einen solchen „schleichenden Prozess“ nicht verstärke.

Kontroversen um kleinere Religionsgemeinschaften

Auch Gemeinschaften, die selbst immer wieder im Zentrum öffentlicher Kontroversen stehen, kamen zu Wort. Magdalena Kloibhofer berichtete über Go & Change, eine seit etwa zehn Jahren in einem ehemaligen Kloster in Unterfranken lebende Gemeinschaft. Der mit ihr auftretende Mediziner Dr. Till Eckert kritisierte die Haftbedingungen des Mitgründers „Kai“ aus medizinischer und menschenrechtlicher Perspektive. Dieser sei seiner Darstellung zufolge aufgrund einer drogeninduzierten Psychose in einem einseitigen Verfahren verurteilt worden. Kloibhofer und Eckert beklagten zudem Medienkampagnen, Eingriffe des Jugendamtes und mehrere Durchsuchungen.

Claus Dubisz von der Familienföderation für Weltfrieden und Vereinigung, früher als Vereinigungskirche bekannt, thematisierte die Auswirkungen einer jüngsten Auflösungsanordnung in Japan. Die Beschlagnahmung von Kirchen und Finanzmitteln treffe insbesondere jüngere Angehörige. Nach seinen Angaben seien einige Jugendliche dadurch in den Suizid getrieben worden. Mitgründerin Hak Ja-han Moon befinde sich gegenwärtig im Krankenhaus; ihre Untersuchungshaft sei trotz ihres Alters von 83 Jahren und erheblicher gesundheitlicher Einschränkungen bislang nicht aufgehoben worden.

Dubisz erinnerte außerdem an das elfjährige deutsche Einreiseverbot für die Kirchengründer in den Schengenraum. Das Bundesverfassungsgericht habe diese Praxis 2006 korrigiert und klargestellt, dass staatliche Behörden nicht beurteilen dürften, welche Bedeutung ein Besuch für eine Religionsgemeinschaft habe. Konkrete Gefahren durch den Besuch der Religionsstifter seien ebenfalls nicht erkennbar gewesen.

Michaela Gross, Präsidentin der Church of Scientology Frankfurt, berichtete von ihrer Wahrnehmung der Lage von Scientologen in Deutschland. Sie nannte familiäre Ausgrenzung, negative Medienberichte und sogenannte „Sektenfilter“, bei denen Betroffene erklären müssten, nicht Scientology anzugehören, um etwa Aufträge, Beschäftigung oder Förderungen zu erhalten. Als Beispiel führte Gross den Fall einer Münchner Scientologin an, der eine kommunale E-Bike-Förderung zunächst wegen ihrer Weigerung verweigert worden sei, einen solchen Filter zu unterschreiben. Nach vier Jahren habe ein Gericht rechtsgültig zu ihren Gunsten entschieden.

Shincheonji fordert Beachtung der Unschuldsvermutung

Samuel Frese, zuständig für überkonfessionellen Austausch bei der Shincheonji-Gemeinde Jesu (SCJ), schilderte Ausgrenzungs- und Diskriminierungserfahrungen von Mitgliedern der 1984 in Südkorea gegründeten Gemeinschaft. Außerdem stellte er die 2013 von SCJ-Gründer Man-Hee Lee gegründete Friedensorganisation HWPL vor, die Beraterstatus beim UN-Wirtschafts- und Sozialrat ECOSOC besitzt.

Frese verwies auf das Verfahren gegen Lee während der Corona-Pandemie. Der 2020 inhaftierte Gemeindeleiter sei vom pandemiebezogenen Vorwurf später rechtskräftig freigesprochen worden; andere Verurteilungen blieben dagegen bestehen. Im 2026 eröffneten aktuellen Verfahren wird dem inzwischen 95-Jährigen ein Verstoß gegen das südkoreanische Parteiengesetz vorgeworfen. Nach Angaben Freses befand er sich zu diesem Zeitpunkt seit etwa 60 Tagen in Untersuchungshaft.

Menschenrechtsexperten von HRWF, CAP und CESNUR sowie Nemes und Langhans hätten am 7. August 2026 bei einer Pressekonferenz in Südkorea die Dauer der Haft angesichts von Lees Alter als unverhältnismäßig kritisiert. Frese verlangte die Prüfung weniger einschneidender Maßnahmen wie Kaution oder Hausarrest sowie eine internationale Beobachtung des Verfahrens. „Wir bitten heute nicht um Privilegien“, sagte er. „Wir fordern gleiche Rechte.“

Gemeinsame Erklärung zum Abschluss

Nach Angaben der Veranstalter repräsentierten die anwesenden Vertreterinnen und Vertreter zusammen rund 250.000 Menschen in Deutschland und weltweit mehr als 32 Millionen Angehörige ihrer jeweiligen Religionen und Weltanschauungen.

Am Ende des Forums unterzeichneten die Leiterinnen und Leiter eine gemeinsame Erklärung. Darin bekannten sie sich zum gegenseitigen Respekt zwischen unterschiedlichen Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie zum Schutz von Religions-, Meinungs- und Pressefreiheit.

Der zentrale Satz der Erklärung fasste zugleich die Botschaft des Tages zusammen: „Religions- und Weltanschauungsfreiheit bedeutet nicht, dass wir alle dasselbe glauben oder denken. Sie bedeutet, dass wir unterschiedlich sein können — und trotzdem frei und sicher leben können.“

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