OLG Frankfurt: Urteil zu Phishing-Versuch – Überweisung fahrlässig
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat kürzlich ein Urteil gefällt, das für Aufsehen sorgt. In dem Fall ging es um einen Mann, der nach einem Phishing-Nachricht eigenmächtig die vorübergehende Erhöhung seines Überweisungslimits und Überweisungen freigab. Das Gericht urteilte, dass eine solche Handlung grob fahrlässig sei und die Bank daher nicht für den Geldverlust verantwortlich gemacht werden könne.
Konkret erhielt der Kläger eine SMS mit dem Hinweis, dass sein Konto eingeschränkt sei und er sich für ein neues Verfahren anmelden müsse. Daraufhin folgte er einem in der SMS angegebenen Internetlink, wurde von einem Mann angerufen und bestätigte auf Anweisung des Anrufers seine Angaben in der PushTAN-App der beklagten Bank. Am selben Tag wurde dann sein Konto mit einer Überweisung in Höhe von 49.999,99 Euro belastet. Zuvor hatte er per Gesichtserkennung eine Push-Tan-Freigabe für ein vorübergehendes Tageslimit von 50.000 Euro erteilt.
Das Gericht argumentierte, dass der Kläger durch die Bestätigung der Push-Tan gegen seine Verpflichtung, Sicherheitsmerkmale vor unbefugtem Zugriff zu schützen, verstoßen habe. Aufgrund seiner beruflichen Qualifikation als Rechtsanwalt und Steuerberater wurde davon ausgegangen, dass er zumindest in geschäftlichen Dingen erfahren sei und mit den grundlegenden Funktionen von Banking- und Tan-Apps vertraut sein sollte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Kläger eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht hat und vor dem Bundesgerichtshof in Revision gehen möchte.
Dieses Urteil sendet eine deutliche Botschaft an Bankkunden, ihre Sicherheitsvorkehrungen im Umgang mit Online-Banking zu verschärfen. Es zeigt, dass eigenmächtige Handlungen nach Phishing-Nachrichten nicht nur gefährlich, sondern auch rechtlich problematisch sein können. Es unterstreicht die Notwendigkeit für Bankkunden, vorsichtig zu sein und sich bewusst zu sein, dass Banken nicht für den Verlust von Geld verantwortlich gemacht werden können, der auf grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen ist.
Es bleibt abzuwarten, wie dieser Fall letztendlich enden wird und welche Auswirkungen das Urteil auf die Praxis des Online-Banking haben wird. In der Zwischenzeit sollten Bankkunden weiterhin wachsam sein und sich bewusst sein, dass Phishing-Nachrichten und betrügerische Anrufe eine reale Bedrohung darstellen.









