Eklat im Gerichtssaal: Urteil im Fall des Bürgerbegehrens „Rettet das Schauspielhaus“ gefällt
Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat kürzlich über die Klage des Bürgerbegehrens „Rettet das Schauspielhaus“ gegen die Stadt Frankfurt verhandelt. Die Kläger hatten eine Petition mit ausreichend Unterschriften eingereicht, um über die Rekonstruktion des Schauspielhauses abstimmen zu lassen. Die Stadt Frankfurt lehnte das Bürgerbegehren jedoch als unzulässig ab, was zu einer Gerichtsverhandlung führte.
Die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht drehte sich vor allem um die Frage, ob die Fragestellung des Bürgerbegehrens konkret genug war, damit die Bürgerinnen und Bürger wussten, worüber sie abstimmen sollten. Auf der einen Seite standen die Kläger, vertreten durch Anwalt Thomas Eichhorn, die betonten, dass die Kommunikation seitens der Stadt mangelhaft war und die Fragestellung sehr wohl eindeutig war. Auf der anderen Seite war die Stadt Frankfurt, vertreten durch Wolfgang Patzelt, der argumentierte, dass die Fragestellung des Bürgerbegehrens unklar und irreführend war.
Die Verhandlung kam zu einem Eklat, als Anwalt Eichhorn die Ausführungen von Patzelt als „Quatsch“ bezeichnete und es zu gegenseitigen Provokationen kam. Ein Zuschauer, der offensichtlich zu den Klägern gehörte, sorgte für weitere Unruhe im Gerichtssaal. Trotz allem verkündete das Verwaltungsgericht schließlich sein Urteil und wies die Klage der Initiatoren des Bürgerbegehrens ab. Das Gericht entschied, dass die Fragestellung des Bürgerbegehrens nicht hinreichend bestimmt war und potenziell irreführend sein könnte.
Die Kläger haben nun die Möglichkeit, gegen das Urteil beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel in Berufung zu gehen. Es bleibt also abzuwarten, wie es in diesem Fall weitergehen wird. Die Diskussion über die Zukunft des Schauspielhauses in Frankfurt ist damit noch nicht beendet, und die Bürgerinnen und Bürger werden vielleicht doch noch die Möglichkeit haben, über die Rekonstruktion des Schauspielhauses abzustimmen.









