Arbeitsgericht Frankfurt genehmigt GDL-Streik im Schnellverfahren

Bahnstreit: Arbeitsgericht lehnt Antrag der Deutschen Bahn ab – Berufung vor dem LAG Hessen anhängig

Der Arbeitskampf zwischen der Lokführergewerkschaft GDL und der Deutschen Bahn geht in die nächste Runde. Die Bahn hatte vor dem Arbeitsgericht Frankfurt einen Eilantrag gestellt, um den Streik der GDL zu verhindern, jedoch wurde dieser Antrag abgelehnt. Dadurch kann der nächste Streik wie geplant stattfinden.

Die GDL hatte zum Streik im laufenden Tarifkonflikt aufgerufen, der sowohl den Personenverkehr als auch den Güterverkehr betreffen wird. Die Bahn kritisierte die kurze Vorlaufzeit des Streiks und bezeichnete sie als Zumutung für die Fahrgäste. Die Gewerkschaft will mit dem Streik den Druck auf die Arbeitgeber erhöhen.

Trotz ergebnisloser Verhandlungen hatte die Bahn die GDL zu weiteren Gesprächen aufgerufen, jedoch knüpfte die Gewerkschaft dies an die Bedingung eines neuen Angebots seitens der Bahn. Als das Ultimatum abgelaufen war, kündigte die GDL den neuen Streik an.

Die Bahn zog daraufhin vor das Arbeitsgericht Frankfurt, scheiterte jedoch erneut mit ihrem Antrag. Der Streik wird also wie geplant stattfinden. Die Bahn hat angekündigt, in Berufung zu gehen und die Verhandlungen vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht werden am Dienstag stattfinden.

Während die GDL für höhere Produktivität und weniger Arbeitszeit kämpft, kritisiert Wirtschaftsminister Habeck das Verhalten von Bahn und GDL in diesem Tarifkonflikt. Er betont die Auswirkungen der Streiks auf Pendler und die Wirtschaft und fordert eine schnelle Lösung des Konflikts.

Es bleibt abzuwarten, wie das Hessische Landesarbeitsgericht entscheiden wird und ob es zu weiteren Streiks kommen wird. Der Tarifkonflikt zwischen der GDL und der Deutschen Bahn ist also noch lange nicht beigelegt. Es wird spannend zu beobachten sein, wie sich die Situation in den kommenden Tagen weiterentwickelt.

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