Deutsche Bahn unterliegt vor Gericht: Lokführerstreik im Personenverkehr geht weiter
Inmitten des schon seit Monaten schwelenden Tarifkonflikts zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL sorgt der erneute Streikaufruf für erhebliche Einschränkungen im Personen- und Güterverkehr. Bereits in der Vergangenheit hatte die Bahn versucht, den Arbeitskampf juristisch zu stoppen, jedoch ohne Erfolg. Das Hessische Landesarbeitsgericht wies den Antrag der Bahn erneut ab, sodass der Streik fortgesetzt werden kann.
Der 24-stündige Streik im Personenverkehr begann am Dienstagmorgen um 2.00 Uhr und im Güterverkehr bereits am Montagabend um 18.00 Uhr. Der Hauptstreitpunkt ist die Forderung der GDL nach einer 35-Stunden-Woche für Schichtarbeiter ohne finanzielle Einbußen. Die Bahn hatte zuvor versucht, durch verschiedene Vorschläge und Schlichtungen eine Einigung zu erzielen, jedoch ohne Erfolg.
Trotz der kurzfristigen Streikankündigung bietet die Deutsche Bahn einen Notfahrplan im Fernverkehr an, um zumindest ein Grundangebot aufrechtzuerhalten. Die Auswirkungen des Streiks auf den Regional- und S-Bahn-Verkehr sind jedoch noch unklar. Die GDL hat angekündigt, den Druck auf die Arbeitgeber durch sogenannte Wellenstreiks zu erhöhen.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Verhandlungen zwischen der Bahn und der GDL weiterentwickeln werden. Neue Streiks sind auch über Ostern nicht ausgeschlossen, da die Gewerkschaft weiterhin für ihre Forderungen kämpft. Die Fahrgäste müssen sich daher auf weitere Behinderungen im Zugverkehr einstellen, solange keine Einigung zwischen den Parteien erzielt wird. Die GDL setzt weiterhin konsequent ihren Forderungen durch Streiks und Arbeitskämpfe durch.









