Entschädigung bei Flugausfall und Verspätung: Was steht Passagieren zu?
Flugverspätungen oder -annullierungen können sehr ärgerlich sein, besonders wenn man dadurch noch weitere Kosten oder Unannehmlichkeiten hat. Doch was sind eigentlich die Rechte der Fluggäste in solchen Fällen?
Grundsätzlich steht Passagieren bei Annullierungen oder Verspätungen eine Entschädigung zu, es sei denn, die Fluggesellschaft kann sich auf außergewöhnliche Umstände berufen, die sie nicht beeinflussen kann, wie zum Beispiel Streiks des Flughafenpersonals. Handelt es sich jedoch um den eigenen Streik der Piloten, so sind diese Umstände beherrschbar und es besteht ein Anspruch auf Entschädigung.
Fällt ein Flug kurzfristig aus, ist die Airline dazu verpflichtet, die betroffenen Passagiere ans Ziel zu bringen. Sind Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Getränke oder eine Hotelübernachtung notwendig, so muss die Fluggesellschaft diese kostenlos anbieten. Sollte die Airline dies verweigern, können die Passagiere die Kosten selbst übernehmen und im Nachhinein in Rechnung stellen.
Passagiere haben außerdem die Möglichkeit, auf den Flug zu verzichten und sich den Ticketpreis erstatten zu lassen. Die Erstattung muss innerhalb von sieben Tagen erfolgen und die Fluggäste haben weiterhin Anspruch auf Ausgleichsleistungen.
Bei einer Pauschalreise ist der Reiseveranstalter der richtige Ansprechpartner, sollte es zu Flugausfällen oder -verspätungen kommen. Die Veranstalter tragen auch bei Streiks die Verantwortung für entstehende Kosten und ab einer Verspätung von fünf Stunden kann der Reisepreis gemindert werden.
Wenn die Situation unklar ist oder man Hilfe benötigt, können Fluggäste eine Schlichtungsstelle einschalten. Die Schlichtungsstelle Luftverkehr ist in Deutschland für alle Fluggesellschaften zuständig, die sich nicht an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr angeschlossen haben.
Insgesamt haben Fluggäste also verschiedene Möglichkeiten, ihre Rechte bei Flugverspätungen oder -annullierungen einzufordern. Es ist wichtig, sich über die eigenen Rechte im Klaren zu sein und im Zweifelsfall die Unterstützung einer Schlichtungsstelle in Anspruch zu nehmen. Denn am Ende sollten Fluggäste für die Unannehmlichkeiten angemessen entschädigt werden.








